Unsere Schul-Corona-Regeln

Liebe Eltern,

wir hoffen, Sie haben in den Sommerferien schöne Wochen mit Ihren Lieben erleben dürfen und konnten sich etwas erholen.


In den restlichen Bundesländern, in denen die Ferien schon länger vorbei sind, konnten die Schulen im Regelbetrieb bereits wieder öffnen. Wir profitieren nun von den Erfahrungen der anderen Bundesländern. Unsere aktuellsten Schul-Corona-Regeln haben wir Ihnen im Anhang zusammengefasst, sie basieren auf der neusten Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Es ist sehr wichtig, dass wir uns alle gemeinsam an die Regelungen halten, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen und zu verhindern, dass die Schule wieder schließen muss. Falls dann doch ein Corona-Fall in der Schule auftritt, müssen vielleicht nur einzelne Klassen Fernunterricht in Anspruch nehmen.

Außerdem sind alle Personen, die die Schule regelmäßig betreten, dazu verpflichtet, eine „Gesundheitsbestätigung“ zu unterschreiben, bevor der Regelunterricht startet. Erst dann wird auch den Schülerinnen und Schülern gestattet, am regulären Unterricht vor Ort teilzunehmen. Auf einem Formular müssen Sie als Eltern bestätigen, dass Ihr Kind in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu infizierten Personen hatte, in dieser Zeit auch nicht aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und selbst auch keine Symptome aufweist. Genaueres finden Sie im Anhang –> Wichtig ist hier: Erkältungssymptome führen nicht zwangsläufig dazu, dass ihr Kind in Quarantäne muss. Bitte unterschreiben Sie die Gesundheitserklärung und geben Sie diese Ihrem Kind am ersten Schultag in die Schule mit. Wer keine unterschriebene Bestätigung dabei hat, darf nicht am Unterricht vor Ort teilnehmen und wird wieder nach Hause geschickt werden müssen.


Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr mit allen Herausforderungen, die Sie als Familie meistern müssen.


Liebe Grüße

Die Schulleitung

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