Unsere Schul-Corona-Regeln

Liebe Eltern,

wir hoffen, Sie haben in den Sommerferien schöne Wochen mit Ihren Lieben erleben dürfen und konnten sich etwas erholen.


In den restlichen Bundesländern, in denen die Ferien schon länger vorbei sind, konnten die Schulen im Regelbetrieb bereits wieder öffnen. Wir profitieren nun von den Erfahrungen der anderen Bundesländern. Unsere aktuellsten Schul-Corona-Regeln haben wir Ihnen im Anhang zusammengefasst, sie basieren auf der neusten Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Es ist sehr wichtig, dass wir uns alle gemeinsam an die Regelungen halten, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen und zu verhindern, dass die Schule wieder schließen muss. Falls dann doch ein Corona-Fall in der Schule auftritt, müssen vielleicht nur einzelne Klassen Fernunterricht in Anspruch nehmen.

Außerdem sind alle Personen, die die Schule regelmäßig betreten, dazu verpflichtet, eine „Gesundheitsbestätigung“ zu unterschreiben, bevor der Regelunterricht startet. Erst dann wird auch den Schülerinnen und Schülern gestattet, am regulären Unterricht vor Ort teilzunehmen. Auf einem Formular müssen Sie als Eltern bestätigen, dass Ihr Kind in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu infizierten Personen hatte, in dieser Zeit auch nicht aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und selbst auch keine Symptome aufweist. Genaueres finden Sie im Anhang –> Wichtig ist hier: Erkältungssymptome führen nicht zwangsläufig dazu, dass ihr Kind in Quarantäne muss. Bitte unterschreiben Sie die Gesundheitserklärung und geben Sie diese Ihrem Kind am ersten Schultag in die Schule mit. Wer keine unterschriebene Bestätigung dabei hat, darf nicht am Unterricht vor Ort teilnehmen und wird wieder nach Hause geschickt werden müssen.


Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr mit allen Herausforderungen, die Sie als Familie meistern müssen.


Liebe Grüße

Die Schulleitung

Warum braucht eine Schule Schulsozialarbeit und was ist das eigentlich?

Träger der Schulsozialarbeit an Reutlinger Schulen sind die Fördervereine, d.h. in Reutlingen sind die Schulsozialarbeiter*innen beim jeweiligen Schulförderverein angestellt. Schulsozialarbeit hat an unserer Schule eine lange Tradition. Seit vielen Jahren beraten und begleiten Schulsozialarbeiter*innen die Schüler und Schülerinnen aller Klassenstufen im Schulalltag.

Der Aufgabenbereich der Schulsozialarbeiter*innen umfasst:

  • Einzelfalhilfe für einzelne Schüler und Schülerinnen bei schulischen oder familiären Problemen
  • Kriseninterventionen und Streitschlichtung
  • Soziales Kompetenztraining in Kleingruppen und in den Klassen
  • Elternarbeit, z.B. runde Tische und Beratungsgespräche
  • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung des gesamten Lehrerkollegiums und des Betreuungsteams in der Grundschule
  • Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen und Fachdiensten


Alle Schulsozialarbeiter*innen sind an die Schweigepflicht gebunden. Dinge, die ihnen anvertraut werden, dürfen nur unter ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Person mit Dritten besprochen oder an Dritte weitergegeben werden. Nur so ist ein Vertrauensverhältnis gegeben, auf das unsere Schulsozialarbeiter*innen in ihrer täglichen Arbeit sehr großen Wert legen.


Wer sind unsere Schulsozialarbeiter*innen?
An unserer Schule arbeiten 2 Schulsozialarbeiterinnen:

Annika Ströbele, Andrea Thudium.

Unsere Schulsozialarbeiterinnen haben jeweils eigene Büros, in denen Gespräche unter Wahrung der Privatsphäre geführt werden können

Frau Ströbele     Telefon: 3034576      Email: annika.stroebele@reutlingen.de

Frau Thudium    Telefon: 3034576      Email: andrea.thudium@reutlingen.de

Bitte nehmen Sie bei Fragen oder Problemen gern direkt Kontakt mit den Schulsozialarbeiterinnen auf!